Der formelle Prozess der Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist über die Regelungen des
Baugesetzbuches (BauGB) weitgehend vorgegeben. Das Verfahren ist demnach in die drei Phasen
Vorentwurf, Entwurf und Schlussfassung gegliedert, bevor der FNP wirksam wird. Weiterhin ist im
BauGB auch die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden geregelt. Der FNP Vorentwurf ist der
erste große Schritt auf dem Weg zum FNP. In diesem werden unter anderem die Vorgaben für den
künftigen Siedlungsflächenbedarf und Reserveflächen aktualisiert und Anforderungen des
Klimaschutzes und Klimawandels geprüft. Parallel zum FNP Vorentwurf wird ein Umweltbericht
erarbeitet, der die voraussichtlichen erheblichen Umweltwirkungen ermittelt, beschreibt und
bewertet. Auch dies erfolgt auf Basis der rechtlichen Vorgaben.
Beschluss Vorentwurf
Sobald der FNP Vorentwurf erarbeitet ist, wird er von den zuständigen Fachausschüssen
erörtert und anschließend beschlossen. Der Beschluss ist die Grundlage für die
frühzeitige Beteiligung.
Frühzeitige Beteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt auf Grundlage
der §§ 3 (1) und 4 (1) des BauGB. Sie dient der frühzeitigen Information über die
allgemeinen Ziele und Inhalte des FNPs sowie seiner Auswirkungen. Dazu wird der FNP
Vorentwurf für einen Monat ausgelegt. Bürgerschaft und Behörden haben in dieser Zeit
die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.