Prozess

Die Aufstellung des räumlichen Entwicklungskonzepts und des Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgt in vier Phasen: Erarbeitung Räumliches Entwicklungskonzept, FNP Vorentwurf, FNP Entwurf und FNP Schlussfassung. Begleitet wird der Prozess durch unterschiedliche Beteiligungsformate, in denen alle Bürgerinnen und Bürger, die städtische Politik sowie Fachbehörden, Institutionen und Verbände als sogenannte Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit haben, sich einzubringen. Die verwaltungsinterne Lenkungsgruppe koordiniert gemeinsam mit den beauftragten Büros das Projekt. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Prozessschritte folgt unter der Abbildung.

Abb. Prozessschritte
Phase 1 - Räumliches Entwicklungskonzept Wir befinden uns hier

Das informelle Räumliche Entwicklungskonzept dient dazu, die Rahmenbedingungen für wesentliche flächenbezogene Ansätze in acht unterschiedlichen Themenfeldern (z. B. Wohnen, Gewerbe, Klima und Mobilität) zu diskutieren und für das weitere Verfahren festzulegen. Auf gesamtstädtischer Ebene wie auch auf Ebene der Ortsteile werden im Rahmen des Konzeptes grundlegende räumliche Entwicklungsrichtungen abgestimmt.

Lenkungsgruppe

Die Lenkungsgruppe setzt sich aus Vertretern der Stadtverwaltung Overath und den beauftragten Planungsbüros post welters + partner Architekten und Stadtplaner mbB sowie grünplan – Büro für Umweltplanung zusammen und koordiniert das Projekt. Während post welters + partner den gesamten Prozess mitbetreut, ist das Büro grünplan erst mit Beginn des Flächennutzungsplanes am Prozess beteiligt.

Öffentliche Auftaktveranstaltung

Die Auftaktveranstaltung ist der öffentliche Startschuss des Projektes. Die Veranstaltung dient insbesondere dazu, Informationen zum Ablauf des Planungsprozesses zu geben. Im Rahmen einer »Planungsmesse« sollen die Fragen: Wofür stehen die einzelnen Ortsteile? und Welche Ziele sind in welchem Ortsteil relevant? erörtert werden. Die Veranstaltung findet am Freitag, 29. April 2022 um 17 Uhr in der Aula des Schulzentrums Cyriax statt.

Ortsteilwerkstätten

In den nachfolgenden sechs Ortsteilwerkstätten stehen die Ortsteile im Vordergrund. Ein erster Konzeptentwurf wird vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Insbesondere die entwickelten Ziele und räumliche Handlungsansätze sollen mit den interessierten Teilnehmenden erörtert und weiter konkretisiert werden. Die Werkstätten finden im August statt:

  • Immekeppel, Brombach und Umgebung: Dienstag, 09.08.2022, 18 Uhr, Hotel zur Eiche (Brombach)
  • Vilkerath und Umgebung: Mittwoch, 10.08.2022, 18 Uhr, Thai Restaurant (Vilkerath)
  • Marialinden und Umgebung: Donnerstag, 11.08.2022, 18 Uhr, Saal Altenrath (Marialinden)
  • Steinenbrück, Untereschbach und Umgebung: Freitag, 12.08.2022, 17 Uhr, Mehrzweckhalle Untereschbach
  • Heiligenhaus und Umgebung: Samstag, 13.08.2022, 10 Uhr, Pfarrsaal Heiligenhaus
  • Overath Hauptort und Umgebung: Montag, 15.08.2022, 18 Uhr, Aula Schulzentrum Cyriax
Onlinebeteiligung

Sie möchten sich gern beteiligen, aber von zu Hause aus? Kein Problem! Im Anschluss an die Ortsteilwerkstätten werden hier auf der Projekthomepage Onlinebeteiligungsformate freigeschaltet. Auf einer Ideenkarte gibt es die Möglichkeit, persönliche Hinweise zu den Ortsteilen einzutragen. Außerdem werden wir mit »Fragen der Woche« Onlineumfragen durchführen, um zu konkreten Fragestellungen die Meinung der Overather einzuholen.

Behördenwerkstatt

Teilnehmende der Behördenwerkstatt sind Mitglieder der Stadtverwaltung sowie weitere externe Behörden. Im Zuge der Werkstatt wird der Konzeptentwurf, bestehend aus Zielen und räumlichen Handlungsansätzen, vorgestellt und tiefergehend diskutiert.

Ergebnispräsentation Politik

Auch der Politik werden die Ergebnisse der ersten Phase in Form des räumlichen Entwicklungskonzeptes vorgestellt.

Ergebnispräsentation Öffentlichkeit

Im Rahmen der Ergebniswerkstatt soll das Konzept, das im Wesentlichen Grundzüge des FNP-Vorentwurfes beinhaltet, vorgestellt werden.

Phase 2 – FNP Vorentwurf

Der formelle Prozess der Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist über die Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) weitgehend vorgegeben. Das Verfahren ist demnach in die drei Phasen Vorentwurf, Entwurf und Schlussfassung gegliedert, bevor der FNP wirksam wird. Weiterhin ist im BauGB auch die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden geregelt. Der FNP Vorentwurf ist der erste große Schritt auf dem Weg zum FNP. In diesem werden unter anderem die Vorgaben für den künftigen Siedlungsflächenbedarf und Reserveflächen aktualisiert und Anforderungen des Klimaschutzes und Klimawandels geprüft. Parallel zum FNP Vorentwurf wird ein Umweltbericht erarbeitet, der die voraussichtlichen erheblichen Umweltwirkungen ermittelt, beschreibt und bewertet. Auch dies erfolgt auf Basis der rechtlichen Vorgaben.

Beschluss Vorentwurf

Sobald der FNP Vorentwurf erarbeitet ist, wird er von den zuständigen Fachausschüssen erörtert und anschließend beschlossen. Der Beschluss ist die Grundlage für die frühzeitige Beteiligung.

Frühzeitige Beteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt auf Grundlage der §§ 3 (1) und 4 (1) des BauGB. Sie dient der frühzeitigen Information über die allgemeinen Ziele und Inhalte des FNPs sowie seiner Auswirkungen. Dazu wird der FNP Vorentwurf für einen Monat ausgelegt. Bürgerschaft und Behörden haben in dieser Zeit die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

Phase 3 – FNP Entwurf

Die zweite Phase des formellen Aufstellungsverfahrens beginnt mit der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung. Der Flächennutzungsplan wird daraufhin weiter ausgearbeitet und im Anschluss erneut zur öffentlichen und behördlichen Diskussion gestellt.

Beschluss Entwurf

Der FNP Entwurf wird erneut durch die zuständigen Fachausschüsse beraten und anschließend beschlossen. Der Beschluss ist die Grundlage für die Offenlage.

Offenlage

Die öffentliche Auslegung ist nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt. Damit holt die Verwaltung Overath Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung nebst Umweltbericht von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die durch die Planung des FNPs betroffen sein könnten, ein. Darüber hinaus hat die Öffentlichkeit ebenfalls wieder die Möglichkeit, sich durch Stellungnahmen einzubringen. Ziel ist es, möglichst alle relevanten Belange von Behörden und Öffentlichkeit zu ermitteln und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen

Phase 4 – FNP Schlussfassung

Die letzte Phase des Aufstellungsprozesses beginnt wieder mit der Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage. Die Planzeichnung und Begründung des FNPs wird ggf. abschließend angepasst. Falls nochmals erhebliche Änderungen am FNP vorgenommen werden müssen, würde die Offenlage wiederholt werden.

Beschluss Schlussfassung

Der Prozess des FNP ist beendet, sobald die Schlussfassung vom Stadtrat erörtert und beschlossen wird. Nachdem die Bezirksregierung Köln den FNP genehmigt hat, wird dieser wirksam.