Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet die vorhandene bzw. geplante Bodennutzung dar. Der Plan regelt als behördenverbindlicher vorbereitender Bauleitplan insbesondere, wo Flächen für Wohnen und Gewerbe vorgesehen sind und welche Flächen z. B. für landwirtschaftliche Nutzung oder Wälder freigehalten werden. Die Aussagen im FNP werden dann auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne für kleinere Teilräume des Stadtgebietes weiter konkretisiert. Der Flächennutzungsplan besteht aus der grafischen Planzeichnung, dem eigentlichen farbig gestalteten Flächennutzungsplan und der Begründung mit Umweltbericht.

Der Flächennutzungsplan stellt gem. § 5 Baugesetzbuch (BauGB) insbesondere dar:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen, Gemischte Bauflächen und Sonderbauflächen
  • wichtige Verkehrstrassen
  • Flächen für die Ver- und Entsorgung
  • Grünflächen wie Parkanlagen und Sportflächen
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
  • Landwirtschaftliche Flächen und Wald
  • Wasserflächen

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Overath stammt aus dem Jahr 1980 und beinhaltet inzwischen eine Vielzahl von meist kleinteiligen Änderungen. Hinsichtlich seiner Bestands- und Prognosedaten wie auch der Ziele der gemeindlichen Entwicklung ist der Plan veraltet. Außerdem haben sich zahlreiche gesetzliche Vorgaben, insbesondere im Umweltrecht, geändert. Darüber hinaus gilt es auch, die veränderten Rahmenbedingungen, wie z. B. den demographischen Wandel mit seinen z. T. erheblichen Auswirkungen auf die künftige Stadtentwicklung, zu berücksichtigen. Das Aufstellungsverfahren dauert ca. drei bis vier Jahre. Die Erarbeitung des Flächennutzungsplans erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft »post welters + partner mbB, Architekten und Stadtplaner« und »büro grünplan« in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Overath.

Beispiel für einen Flächennutzungsplan